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Gegenstand des Unternehmens ist die Leitung einer Unternehmensgruppe, die in den folgenden Geschäftsfeldern tätig ist: (a) In der Agrarwirtschaft, vor allem in den Bereichen der Produktion und Bearbeitung von sowie des Handels mit Produkten, welche originär aus den Bereichen Land-, und Ernährungswirtschaft stammen, einschließlich landwirtschaftlicher Betriebsmittel und Handel mit diesbezüglichen Investitionsgütern; (b) In der Bauwirtschaft, vor allem in den Bereichen der Produktion und Bearbeitung von sowie des Handels mit Baustoffen sowie sämtlichen Baumarktartikeln und der Erbringung von …
Gegenstand des Unternehmens ist die Leitung einer Unternehmensgruppe, die in den folgenden Geschäftsfeldern tätig ist: (a) In der Agrarwirtschaft, vor allem in den Bereichen der Produktion und Bearbeitung von sowie des Handels mit Produkten, welche originär aus den Bereichen Land-, und Ernährungswirtschaft stammen, einschließlich landwirtschaftlicher Betriebsmittel und Handel mit diesbezüglichen Investitionsgütern; (b) In der Bauwirtschaft, vor allem in den Bereichen der Produktion und Bearbeitung von sowie des Handels mit Baustoffen sowie sämtlichen Baumarktartikeln und der Erbringung von Bau-, Bauplanungs- und Generalunternehmerleistungen; (c) In der Energiewirtschaft, vor allem in den Bereichen der Produktion und Bearbeitung von sowie des Handels mit fossilen und regenerativen Brenn-, Kraft und Schmierstoffen sowie Strom und Gas, der Entwicklung und Produktion von sowie Handel mit Technologien bzw. Technologiekonzepten vornehmlich auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien; (d) Im Allgemeinen bei der Erbringung von Dienstleistungen, die mit den oben genannten Geschäftsfeldern in Zusammenhang stehen, vorwiegend der Wahrnehmung von Konzernleitungsaufgaben, weiterer Vermittlungs-, Beratungs-, Finanzierungs-, Logistik und Planungsdienstleistungen. Die Gesellschaft darf selbst unternehmerisch tätig werden. Die Gesellschaft kann alle Handlungen vornehmen, die mit dem in § 2 Abs. 1 genannten Unternehmensgegenstand in Einklang stehen oder geeignet erscheinen, diesem unmittelbar oder mittelbar zu Gute zu kommen, insbesondere auch Unternehmensverträge, Interessengemeinschaftsverträgen und ähnliche Verträge abschließen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu gründen und andere Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, oder sich an solchen zu beteiligen. Sie ist zu ganzen oder teilweisen Ausgliederung des Betriebs in verbundene Unternehmen berechtigt.
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