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Vorstand: Carsten Gemeinhardt, Kevin Lorenzen · Prokura (3 Personen) · Verschmelzung: team AG · Kapital: 22,5 Mio. € Hrb 29.09.2020 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 24.09.2020)
Auf einen Blick
Text
HRB 14440 FL: team SE,
Ungenannte Str. ??, D-24392 Süderbrarup
. Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere die Beteiligung an Unternehmen, die Handelsgeschäfte mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Bedarfsartikeln, Baustoffen und Mineralölen und die Entwicklung und Verwaltung von Immobilien betreiben. Die Gesellschaft darf selbst unternehmerisch tätig werden. Kapital: 22.484.621,00 EUR; Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: 1. Gemeinhardt, Carsten, *??.??.????, Hamburg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Vorstand: 2. Lorenzen, Kevin, *??.??.????, Flensburg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Osebold, Volker Friedrich, *??.??.????, Eslohe; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand; 2. ?????, ??????, *??.??.????, Silberstedt; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand; 3. Redmann, Mike, *??.??.????, Neuwittenbek; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand; Europäische Gesellschaft; Die Gesellschaft ist entstanden durch Verschmelzung der team bau+energie beteiligungs AG mit Sitz in Wien/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, FN 531912z) als übertragende Rechtsträgerin mit der team AG mit Sitz in Süderbrarup (Amtsgericht Flensburg, HRB 601 KA) als übernehmende Rechtsträgerin unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 30.06.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: team SE, Flensburg.