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WestfalenTarif GmbH, Bielefeld
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Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung, Bildung und die kontinuierliche Weiterentwicklung eines Gemeinschaftstarifes, dem WestfalenTarif. Eine weitergehende Verbundbildung ist durch die Gründung der WestfalenTarif GmbH nicht vorgesehen. Zweck des Unternehmens ist die Erbringung von Management- und Serviceleistungen auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Westfalen-Lippe. Dazu gehören insbesondere Dienstleistungen auf der gemeinsamen westfälischen Ebene in den Bereichen: - Tarif, - Einnahmenaufteilung, - Vertrieb, - Fahrplanauskunft, - Marketing und - Marktforschung. Mit dem Unternehmensgegenstand verfolgt die Gesellschaft zudem einen öffentlichen Zweck in Bezug auf die Erbringung von Management- und Serviceleistungen auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs und der Hinwirkungspflicht der Aufgabenträger gem. § 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW auf die Bildung kooperationsraumübergreifender Tarife, zu genügen. Die WestfalenTarif GmbH ist eine Gesellschaft von Verbundgesellschaften/Tarifgesellschaften/Tarifgemeinschaften, deren Gesellschafter den WestfalenTarif anwenden bzw. anwenden lassen, und dem SPNV-Aufgabenträger gern. § 5 Abs. 1 c) ÖPNVG NRW. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks kann sie sich im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen an anderen Unternehmen beteiligen, entsprechende Unternehmen errichten oder erwerben. Die Gesellschafter bleiben, unbeschadet der Bestimmungen dieses Vertrages, rechtlich selbständig und Träger der sich aus Gesetzen, Verordnungen und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen ergebenden Rechte und Pflichten. Die Gesellschaft handelt gegenüber den Gesellschaftern und den Mitgliedern des WestfalenTarifausschusses interessen- und wettbewerbsneutral. Die Gesellschafter haben die Gesellschaft bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu fördern und zu unterstützen. Die Gesellschaft kann alle im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehenden Tätigkeiten auch für Dritte ausüben oder übernehmen. Änderungen dieses Gesellschaftsvertrages bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.
Historie
Netzwerk
Jahresabschluss
Publikationen
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