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Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg) gemeinnützige GmbH, Berlin
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Zweck der Gesellschaft ist es, Jugendsozial- und Bildungsarbeit zu leisten. Sie fördert die Bildung, Ausbildung und die Jugendhilfe. Bevorzugt werden naturwissenschaftlich - technische Inhalte - wie z.B. Computer- und Medienangebote. Die Gesellschaft fördert außerdem die Hilfe für Behinderte, insbesondere im Bereich der barrierefreien Kommunikation für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Barrierefreie Kommunikation im Sinne dieser Satzung ist die selbstbestimmte und chancengleiche Teilhabe von behinderten Menschen bei der Nutzung von Computern, Internet sowie deren Anwendungen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Dem Zweck der Gesellschaft sollen namentlich dienen: a) Unterbreiten von Angeboten im Bereich der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe im Bereich der §§ 24 ff. SGB VIII und §§ 27 ff. SGB VIII; insbesondere Planung, Konzipierung und Durchführung von Projekten der Jugendsozial- und -bildungsarbeit sowie der Jugendhilfe. b) Vorbereitung und Durchführung von Hobbygruppen, Klubs, Arbeitsgemeinschaften und Kursen sowie einmaligen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche. c) Organisation und Durchführung von Ferien- und Wochenendcamps für Kinder und Jugendliche. d) Unterbreiten von speziellen Angeboten nach b) und c) für behinderte Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige als Betreuer. e) Durchführung von Lehrgängen für junge Arbeitslose, Jugendliche ohne Lehrstelle und Erwachsene. f) Fort- und Weiterbildung von Multiplikatoren der Jugendhilfe sowie Fachkräften der Rehabilitation und Integration durch spezielle Angebote der Gesellschaft. g) Betrieb einer Fachschule für Sozialpädagogik. h) Unterstützung von wissenschaftlichen Studiengängen. i) Angebot an offener Jugendarbeit. j) Gemeinwesenorientierte Arbeit wie der Betrieb und die Unterhaltung von Stadtteilzentren, k) der Betrieb eines Schullandheims, l) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke, m) Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Gesellschaften, Verbänden und Institutionen, die gleichartige Bestrebungen verfolgen. Ferner: die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln, die für die Förderung der Hilfe für Behinderte notwendig sind. Mit diesen durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen erhaltenen Mitteln sollen andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts unterstützt werden, die der Förderung der Hilfe für Behinderte dienen. Insbesondere soll die gemeinnützige Stiftung "barrierefrei kommunizieren!" durch Zuwendungen unterstützt werden; die Gesellschaft ist auch berechtigt, eingeworbene Mittel zur Zustiftung zu verwenden.
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