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Protektor Lebensversicherungs-AG, Berlin
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Gegenstand
Sanierung von Versicherungsbeständen des selbst abgeschlossenen Geschäfts notleidender Lebensversicherungsgesellschaften, die der deuschen Versicherungsaufsicht unterliegen. Neugeschäfte, die nicht im Zusammenhang mit den übernommenen Beständen stehen, sind ausgeschlossen. Im Rahmen dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft der unmittelbare und mittelbare Betrieb von Lebensversicherungen in allen ihren Arten einschließlich Kapitalisierungsgeschäften sowie solche Geschäfte, die mit dem Versicherungsgeschäft in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, Lebensversicherungsbestände zu übernehmen und übernommene Versicherungsbestände zu verwalten sowie ganz oder teilweise wieder weiterzuübertragen. Sie ist ferner berechtigt, die Wahrnehmung der Funktionen ihres Geschäftsbetriebs ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Ferner: Die Gesellschaft ist nicht zu einer vertraglichen Übernahme von Versicherungsbeständen gemäß § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes berechtigt, sofern eine gesetzliche Insolvenzsicherung besteht. Die Gesellschaft ist berechtigt, als beliehenes Unternehmen gemäß § 127 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes die Aufgaben und Befugnisse des Sicherungsfonds gemäß §§ 124 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu übernehmen und auszuüben. Die Gesellschaft tritt im Falle der Beleihung gemäß § 127 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in die Rechte und Pflichten des Sicherungsfonds ein. Die Gesellschaft ist berechtigt, aus ihrem freien Vermögen dem gesetzlichen Sicherungsfonds Finanzmittel, insbesondere Darlehen oder Eigenmittel im Sinne von § 53 c Abs. 3 Nr. 3 a und 3 b des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Genussrechtskapital und Nachrangdarlehen) oder dergleichen zur Verfügung zu stellen.
Historie
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Jahresabschluss
Publikationen
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