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Märkische Reha-Kliniken GmbH, Lüdenscheid
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Gegenstand
(1) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentichen Gesundheitspflege sowie des Sozialwesens, der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind und des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Gründung, den Bau und den Betrieb von Einrichtungen der Rehabilitation, Prävention, ambulanter Leistungen, gesundheitserhaltender und -fördernder Maßnahmen sowie der erforderlichen Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe. Der Satzungszweck entspricht auch dem Gegenstand der Gesellschaft. Dieser Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch planmäßiges Zusammenwirken mit unmittelbar oder mittelbar mit der Märkische Gesundheitsholding GmbH & Co. KG verbundenen Gesellschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. Catering und Reinigungsleistungen sowie Verwaltungs- und Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. (2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Einrichtungen in allen Leistungs- und Versorgungsformen zu betreiben. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Gesellschaften bedienen oder sich an ihnen beteiligen. (5) Die Tätigkeit der Gesellschaft wird auf das Gebiet des Märkischen Kreises bzw. auf den im Krankenhausbedarfsplan Nordrhein-Westfalen genannten Versorgungsbereich beschränkt. (6) Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 Gemeindeordnung NW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
Historie
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Jahresabschluss
Publikationen
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