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Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Diepholz mbH, Diepholz
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Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Diepholz durch die Übernahme von Aufgaben der Wirtschaftsförderung. Eine weitere Aufgabe ist die Organisation und Koordination des Stadtmarketingprozesses. Hierzu übernimmt die Gesellschaft die in Absatz 2 sowie Absatz 3 genannten Aufgaben. Bei all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. (2) Zur Erreichung dieses Zweckes hat die Gesellschaft die Aufgabe, a) ortsansässige Unternehmen zu informieren und bei ihrer betrieblichen Weiterentwicklung zu unterstützen (Bestandspflege) b) Ansprechpartnerin für die Wirtschaftsunternehmen in allen Behördenangelegenheiten zu sein (3) Die Gesellschaft soll insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: a) Erstellung von Analysen über die Erwerbs- und Wirtschaftsstruktur der Stadt Diepholz, b) Beschaffung von Informationen über Standortvorteile und Fördermaßnahmen der Stadt Diepholz, c) Beschaffung von Informationen über Wirtschaftsförderungsmaßnahmen von der Europäischen Union, dem Bund, dem Land und dem Landkreis Diepholz, d) Anwerbung und Ansiedlung von Unternehmen, e) Beratung und Betreuung von ansiedlungswilligen Unternehmen in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen, f) Beratung bei der Beschaffung von Gewerbegrundstücken in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, g) Beschaffung und Veräußerung von Grundstücken zur Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen, h) Vermietung oder Verpachtung von Geschäfts- und Gewerberäumen an Existenzgründer für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen, i) Förderung überbetrieblicher Kooperationen, j) Schaffung neuer Arbeitsplätze, vor allem von Dauerarbeitsplätzen, z.B. durch Förderung von Maßnahmen, die dem Aufbau, Erhalt bzw. Ausbau von Beschäftigungsstrukturen dienen, oder Einrichtung, Koordinierung und Übernahme von Trägerschaften projektbezogener Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, k) allgemeine Förderung des örtlichen Fremdenverkehrs durch Beteiligung an Werbemaßnahmen. (4) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Gesellschaft berechtigt, im Rahmen des Gesellschaftsvertrages alle Maßnahmen zu ergreifen, die dem Gesellschaftszweck dienen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie arbeitet dabei mit den Dienststellen der Stadt Diepholz und deren Gesellschaften eng zusammen.
Historie
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Jahresabschluss
Publikationen
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