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Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Allgemeinheit im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 AO, namentlich: a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b) die Förderung der Religion; c) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen; d) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; e) die Förderung von Kunst und Kultur; f) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; g) die Förderung der Erziehung …
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Allgemeinheit im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 AO, namentlich: a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b) die Förderung der Religion; c) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen; d) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; e) die Förderung von Kunst und Kultur; f) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; g) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; h) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; i) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; j) die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; k) die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; l) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; m) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; n) die Förderung des Tierschutzes; o) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; p) die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; q) die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; r) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; s) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; t) die Förderung der Kriminalprävention; u) die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) v) die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschöne-rung; w) die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports; x) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; y) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; z) die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten.
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