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FJHT - Familien- und Jugendhilfeteam GmbH, Hamburg
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Die Gesellschaft wirkt parteipolitisch und konfessionell unabhängig und will dazu beitragen, den Anspruch von jungen Menschen und ihren Eltern auf Hilfe und Unterstützung gemäß der Handlungsprinzipien und Strukturmaximen einer zeitgemäßen Jugendhilfepraxis angemessen umzusetzen. Handlungsleitend für die Verwirklichung der Ziele der Gesellschaft sind die grundlegenden humanistischen Rechtspositionen der Hilfeempfänger: ihr Recht auf Schutz der Menschenwürde, das Recht auf geistige und körperliche Unversehrtheit, auf Autonomie und Selbstverantwortung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Arbeit der Gesellschaft richtet sich an die zu unterstützenden Eltern und jungen Menschen mit ihren ganz individuellen Bedürfnissen und Sichtweisen in ihren je individuellen Lebenssituationen. Gleichzeitig nimmt die unterstützende, beratende und begleitende Arbeit des Trägers immer die eine Person umgebenden Umstände, Lebensbedingungen, Ressourcen, sozialen Netzwerke und die Gewordenheit von Situationen in den Blick und bearbeitet diese. Der Zweck der Gesellschaft soll erreicht werden durch das Tätigsein in der Familienhilfe und in der Kinder- und Jugendhilfe. Dazu bietet die Gesellschaft in erster Linie Hilfen gemäß des SGB VIII §§ 27 ff. an. Der Zweck wird verfolgt durch: Unterstützung und Beratung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten bei der Erziehung Unterstützung von jungen Menschen, Eltern und anderen Erziehungsberechtigten bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen, bei Trennung und Scheidung Unterstützung von jungen Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds Förderung der Verselbständigung junger Menschen möglichst unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie Intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen Umsetzung von Hilfe zur Selbsthilfe Beteiligung junger Menschen und ihrer Familien an Problemlösungs- und Entscheidungsprozessen Förderung der kindlichen Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung Unterstützung junger Menschen bei der Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsfindung Angebot entlastender Hilfen in Krisen und Notlagen Erschließung und Verknüpfung von Unterstützungs-, Hilfs-, und Freizeitangeboten für junge Menschen und Familien im Sozialraum Entwicklung von Angeboten für junge Menschen und Familien zur sozialen und kulturellen Integration, zur Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen und ihrer politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
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