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Deutsches Rotes Kreuz, Kinderkrankenpflege Nördliches Rheinland gGmbH, Düsseldorf
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1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke der Wohlfahrtspflege im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Körperschaft ist die selbstlose Unterstützung des in § 53 AO genannten Personenkreises sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch den Betrieb eines ambulanten Krankenpflegedienstes für die Versorgung und Betreuung von kranken, behinderten oder sonst benachteiligten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. 4. Darüber hinaus kann die Gesellschaft ihre in Ziffer 3 genannten Zwecke durch die Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung an andere steuerbegünstigte Körperschaften verwirklichen, insbesondere an ihre Gesellschafter und deren unmittebaren und mittelbaren Beteiligungen. 5. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2 und 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vor allem mit seinen Gesellschaftern und deren unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen, insbesondere durch das Erbringen und die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen jeglicher Art. Zu den Leistungen gehören vor allem: a. Die Entgegenahme von Verwaltungsleistungen b. Die Entgegenahme von Personal c. Die Nutzung von beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen. 6. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. lnsbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten
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