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BNY Mellon Service Kapitalanlage-GmbH, Frankfurt a. Main✝︎
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Gegenstand
5.1 Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 5.2 Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB die in Gegenstände im Sinne des § 284 Abs. 1. und 2 Nr. 2), a), b), c), d), g) und i) KAGB investieren, - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, die in Gegenstände im Sinne des § 284 Abs. 1 und 2 Nr. 2 a), b), c), d), g) und i) KAGB investieren. 5.3 Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF, ausländischen AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 5.4 Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, - der Abschluss von Altersvorsorgevertragen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5.5 Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind.
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