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BBW Berufsbildungswerk Hamburg gGmbH, Hamburg
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(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und der Berufsbildung. Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen zur Integration junger Menschen mit Unterstützungsbedarf in das Arbeitsleben und in soziale Gemeinschaften. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Leistungen für junge Menschen in den Handlungsfeldern 1. berufliche Rehabilitation (Ersteingliederung), 2. berufliche Qualifizierung und Eingliederung junger Menschen mit besonderem Förderbedarf, 3. Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern, 4. Jugendhilfe im Zusammenhang mit der Entwicklung beruflicher Perspektiven und der beruflichen Eingliederung. 5. Entwicklung und Erprobung neuer Handlungsansätze zur beruflichen und sozialen Integration. (4) Die Gesellschaft arbeitet eng mit öffentlichen und privaten Stellen zusammen, welche für die Förderung der sozialen und beruflichen Teilhabe von jungen Menschen zuständig sind. Sie kooperiert mit Arbeitgebern* aus Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (7) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. (8) Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. (9) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. (10) Die Gesellschaft kann ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne von § 57 Abs. 3 AO mit Gesellschaften der PepKo-Gruppe und den anderen Gesellschaften des Unternehmensverbundes des Vereins Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD), welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, verwirklichen. Die Art und Weise der Kooperation stellt sich wie folgt dar: Leistungen zwischen den Gesellschaften der PepKo-Gruppe: -Leistungen im Bereich Controlling, Finanzbuchhaltung, Personalwirtschaft, Facilitymanagement, sonstige Verwaltungsleistungen -Personalgestellung, operative Zusammenarbeit -Überlassung von Räumlichkeiten Leistungen der anderen Gesellschaften des Unternehmensverbundes des CJD an die Gesellschaften der PepKo-Gruppe: -Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt zwischen der BBW Berufsbildungswerk Hamburg gGmbH und der CJD Serviceagentur GmbH, die der BBW Berufsbildungswerk Hamburg gGmbH Energie bzw. Energieträger liefert sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Energiemanagement erbringt.
Historie
Gesetzliche Vertreter
Netzwerk
Jahresabschluss
Publikationen
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