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Die Förderung gemeinnütziger und kirchlicher Zwecke durch die Förderung der Diakonie, der Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, der Jugendhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Krankenpflege und der Bildung und zum anderen, die Förderung der Mildtätigkeit. Ihre Arbeit ist der evangelischen Kirche zugeordnet …
Die Förderung gemeinnütziger und kirchlicher Zwecke durch die Förderung der Diakonie, der Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, der Jugendhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Krankenpflege und der Bildung und zum anderen, die Förderung der Mildtätigkeit. Ihre Arbeit ist der evangelischen Kirche zugeordnet. Die gemeinnützigen und kirchlichen Gesellschaftszwecke werden durch das Errichten, Unterhalten und Betreiben von Einrichtungen der Alten-, Jugend- und Behindertenhilfe, insbesondere von Alten- und Pflegeheimen und durch sonstige stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote verwirklicht. Ferner leistet die Gesellschaft Altenarbeit sowie Seniorenberatung und führt Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Altenhilfe durch. Daneben wird der Gesellschaftszweck durch die Erbringung von sonstigen Versorgungs- und Betreuungsleistungen für Hilfsbedürftige verwirklicht u. a. auch durch seelsorgerische Angebote. Auch kann die Gesellschaft Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Rehabilitationseinrichtungen unterhalten, betreiben und mit Leistungen versorgen. Die Gesellschaft kann Andachten und Gottesdienste abhalten sowie Andachtsräume und Kirchen unterhalten. Die Gesellschaft fördert weiterhin mildtätige Zwecke durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht. Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zum Konzern der "Evangelischen Heimstiftung GmbH" gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere durch das Erbringen und die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassung sowie durch die Überlassung von Personal. Zu den erbrachten Lieferungen und Leistungen gehören vor allem die Lieferung von Verbrauchsmaterialien, Personalservice, Management- und Verwaltungs-/IT-Dienstleistungen, Rechtsberatung, Qualitätsmanagement; zur Nutzungsüberlassung gehört auch die Überlassung von Immobilien und Grundstücken. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere Reinigungsleistungen sowie Dienst- und Serviceleistungen im Bereich der Speisenherstellung und -versorgung. 5. Die Gesellschafterversammlung kann die Übernahme weiterer diakonischsozialer Aufgaben beschließen, soweit es sich dabei um steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung handelt.
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