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Verschmelzung: Reh Kendermann GmbH Weinkellerei Hrb07.04.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 1360: Sekt- und Weinkellerei St. Franziskus G.m.b.H., Ungenannte Str. ??, D-54340 Leiwen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.02.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.02.2015 mit der Reh Kendermann GmbH Weinkellerei mit Sitz in Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz HRB 21488) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Sekt- und Weinkellerei St. Franziskus GmbH, Leiwen.

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