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Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.06.2011 ist die Satzung geändert in § 4 (Grundkapital). Hrb16.06.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.06.2011)

Text

Mologen AG,
Ungenannte Str. ??, D-14195 Berlin
. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.06.2011 ist die Satzung geändert in § 4 (Grundkapital). Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.06.2011 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 6. Juni 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nenn- wertloser Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, ins- gesamt jedoch um höchstens € 6.229.637,00 zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2011/I); Das genehmigte Kapital vom 07.06.2010 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2010/I); Das am 01.06.2007 beschlossene bedingte Kapital besteht nicht mehr.; Das Grundkapital ist aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 07.06.2011 um bis zu 238.393 EURO erhöht. (Bedingtes Kapital 2011/I).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MOLOGEN AG, Hamburg.