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Verschmelzung: NOVINI Weinkeller Geschäftsführungsgesellschaft mbH Hrb 13.03.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.02.2014)

Auf einen Blick

Text

Reh Kendermann GmbH Weinkellerei,
Bingen, Am Ockenheimer Graben 35, 55411 Bingen am Rhein
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.01.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.01.2014 mit der NOVINI Weinkeller Geschäftsführungsgesellschaft mbH mit Sitz in Gau-Bickelheim (Amtsgericht Mainz HRB 32728) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Reh Kendermann GmbH Weinkellerei, Bingen a. Rhein.