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Die Hauptversammlung vom 28.02.2014 hat die Änderung des § 4 (7) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes … Hrb12.03.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Text
HRB 81782: PRODYNA AG, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-65760 Eschborn
. Die Hauptversammlung vom 28.02.2014 hat die Änderung des § 4 (7) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 09.02.2013 (Genehmigtes Kapital 2013/I) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.02.2014 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 27.02.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 500.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2014/I). Die Hauptversammlung vom 28.02.2014 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.000.000,00 EUR beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PRODYNA SE, Eschborn.