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Verschmelzung: I.A.S. Induktions-Anlagen + Service Holding GmbH Hrb 28.02.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 2048: I.A.S. Induktions-Anlagen + Service GmbH & Co. KG, lserlohn,
Ungenannte Str. ??, D-58640 Iserlohn
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.01.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.01.2014 mit der I.A.S. Induktions-Anlagen + Service Holding GmbH mit Sitz in Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn, HRB 5053) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: I.A.S. Induktions-Anlagen + Service GmbH & Co. KG, Iserlohn.