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Verschmelzung: IBB Haus- und Industriebau GmbH Hrb05.03.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 94660: IBB Engineering GmbH, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60599 Frankfurt a. Main
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2014 mit Nachtrag vom 02.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom den jeweils selben Tagen mit der IBB Haus- und Industriebau GmbH mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 47908) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: IBB Engineering GmbH, Frankfurt a. Main.