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Verschmelzung: Mittelweser-Tiefbau GmbH & Co. KG Hrb19.02.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.12.2013)
Auf einen Blick
Text
HRA 10659: Mebag Tiefbau GmbH & Co. KG, Coswig (Anhalt),
Ungenannte Str. ??, D-06869 Coswig (Anhalt)
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft mit der Mittelweser-Tiefbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Nordholz (Amtsgericht Walsrode HRA 21059) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mebag Tiefbau GmbH & Co. KG, Coswig (Anhalt).