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Gewinnabführung: MediaCom Agentur für Media-Beratung GmbH · Beherrschung: MediaCom Agentur für Media-Beratung GmbH Hrb13.02.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 37184: MediaCom Interaction GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-40476 Düsseldorf
. Der mit der MediaCom Agentur für Media-Beratung GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 22930) am 02.03.1999 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 09.12.2013 zum 31.12.2013 aufgehoben. Mit der MediaCom Agentur für Media-Beratung GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 22930) als herrschendem Unternehmen ist am 09.12.2013 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2013 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der MediaCom Agentur für Media-Beratung GmbH Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PATH GmbH, Düsseldorf.