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Verschmelzung: Denzler AG Hrb24.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.08.2009)

Auf einen Blick

Text

BSG-ALLGÄU, Bau- und Siedlungsgenossenschaft eG, Kempten (Allgäu) (
Im Oberösch 1, 87437 Kempten
). Die Denzler AG Kempten mit dem Sitz in Kempten (Amtsgericht Kempten HRB 480) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2009 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung vom 14.07.2009 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 27.05.2009 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BSG-ALLGÄU, Bau- und Siedlungsgenossenschaft eG, Kempten (Allgäu).