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Verschmelzung: Babcock Noell GmbH Hrb26.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.08.2009)
Auf einen Blick
Text
Babcock Noell Magnettechnik GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-97080 Würzburg
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Babcock Noell GmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 7156) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Babcock Noell Magnettechnik GmbH, Würzburg.