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Pers.haft.Gesellschafter: Solnhofer Bodenplatten-Industrie Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH · Verschmelzung: Henle Solnhofer Plattenwerk GmbH & Co. KG Hrb30.07.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

Solnhofer Portland-Zementwerke GmbH & Co. KG,
Solnhofen, Frauenbergerweg 20, 91807 Solnhofen
. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Solnhofer Bodenplatten-Industrie Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Langenaltheim (AG Ansbach, HRB 143). Die Henle Solnhofer Plattenwerk GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Mörnsheim (Amtsgericht Ingolstadt, HRA 1138) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Solnhofer Portland-Zementwerke GmbH & Co. KG, Solnhofen.