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Ausgliederung: Bayernland eG · Satzung Hrb16.07.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.07.2009)
Auf einen Blick
Text
Käserei Bayreuth eG, Bayreuth (
Bindlacher Str. 12, 95448 Bayreuth
). Die Vertreterversammlung vom 05.05.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Gegenstand), 11, 21, 22, 24, 26a, 26d, 26e, 28, 35, 43, 46, 47. Gegenstand geändert, nun: Gegenstand des Unternehmens ist: die Erfassung und der Absatz von Milch und Milcherzeugnissen nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln,die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen. Der Geschäftsbetrieb kann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden. Die Genossenschaft hat im Weg der Ausgliederung gemäß Einbringungsvertrag (Ausgliederung zur Aufnahme) vom 05.05.2009 sowie Beschluss ihrer Vertreterversammlung vom 05.05.2009 und Beschluss der Generalversammlung vom 18.05.2009 den Teilbetrieb "Milchverarbeitungsbetriebe in Bayreuth und Kemnath" (operatives Geschäft, Produktion und Verkauf) auf die Bayernland eG mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg GnR 67) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Käserei Bayreuth eG, Bayreuth.