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Formwechsel: proALPHA Software GmbH · Rechtsform: GmbH Hrb10.02.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.01.2014)
Auf einen Blick
Text
proALPHA Software Aktiengesellschaft,
Weilerbach, Auf dem Immel 8, 67685 Weilerbach
. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.01.2014 im Wege des Formwechsels in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma proALPHA Software GmbH mit Sitz in Weilerbach (Amtsgericht Kaiserslautern, 12 AR 26/14) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Proalpha GmbH, Weilerbach.