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Verschmelzung: E. ON Energie AG Hrb14.05.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.04.2009)
Auf einen Blick
Text
E. ON Netz GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-95448 Bayreuth
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.4.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung vom selben Tag mit der E. ON Energie AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 132 000 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: E.ON Netz GmbH, Bayreuth.
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