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Geschäftsführer: Christian Hess · Prokura (1 Person) · Anschrift · Satzung · Unternehmensgegenstand Hrb 07.04.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.03.2009)
Auf einen Blick
Text
Gedikom Gesundheitsdienstleistung Kommunikation GmbH,
Bayreuth, Brandenburger Str. 4, 95448 Bayreuth
. Die Gesellschafterversammlung vom 5.3.2009 hat die Satzung neu gefasst. Geschäftsanschrift:
Brandenburger Str. 4, 95448 Bayreuth
. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Erbringung von telefonischen, organisatorischen und technischen Dienstleistungen, die vor allem mit der ärztlichen Versorgung der Patienten zu Unzeiten (sprechstundenfreien Zeiten) im Zusammenhang stehen. Dienstleistungen werden im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns - Körperschaft des öffentlichen Rechts oder - soweit rechtlich zulässig - weiterer Vertragspartner erbracht. Zweck der Gesellschaft ist weiter, im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns - Körperschaft des öffentlichen Rechts Call Center-Dienstleistungen durchzuführen, die der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns - Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Funktion als Zentrale Stelle gemäß den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien obliegen. Die Gesellschaft kann im rechtlich zulässigen Umfang die Erfüllung weitere Aufgaben übernehmen, soweit diese entweder zum gesetzlichen Aufgabenbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns - Körperschaft des öffentlichen Rechtsgehören oder gemäß § 75 Abs. 6 SGB V von der zuständigen Aufsichtsbehörde gestattet wurden. Die Gesellschaft kann auch, soweit rechtlich zulässig, die Erfüllung weiterer Aufgaben von anderen Vertragspartnern übernehmen. Die Gesellschaft wird dabei im wesentlichen für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns - KöR tätig werden. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder förderlich und nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches zulässig sind. Dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen als die für die KVB zuständigen Aufsichtsbehörde sind Maßnahmen der Gesellschaft, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären, rechtzeitig anzuzeigen ( § 85 Abs. 5 SGB IV). Geschäftsführer: Hess, Christian, Bayreuth, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: ????????, ???????, Bayreuth, *??.??.????.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gedikom Gesundheitsdienstleistung Kommunikation GmbH, Bayreuth.