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Vst. (1 Person) · Formwechsel: Müller-BBM Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH · Anschrift · Kapital: 578.300 € · Verwaltung von Immobilien; Beteiligung an Ingenieurgesellschaften und an … Hrb21.01.2009 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 19.01.2009)

Auf einen Blick

Text

Müller-BBM Holding AG, Planegg,
Ungenannte Str. ??, D-82152 Planegg
. Aktiengesellschaft. Satzung vom 14.11.2008. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-82152 Planegg
. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung von Immobilien; Beteiligung an Ingenieurgesellschaften und an Unternehmen, insbesondere solchen, die technische Spezialprodukte und Software herstellen; Erbringen von Dienstleistungen für Beteiligungsgesellschaften, wie z.B. Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung, Bereitstellung von Infrastruktur, etc. Grundkapital: 578.300,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: ?????????, ????, München, *??.??.????, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Müller-BBM Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Planegg (Amtsgericht München HRB 5664). Der Vorstand ist durch Satzung vom 14.11.2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.11.2013 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 57.830,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist (Genehmigtes Kapital 2008/I). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Müller-BBM AG, Planegg.

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