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Verschmelzung: Funkwerk plettac electronic GmbH Hrb 12.11.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.10.2008)
Auf einen Blick
Text
Funkwerk Argovision GmbH, Sinzing (
Ungenannte Str. ??, D-93171 Sinzing
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag auf die Funkwerk plettac electronic GmbH mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 9587) als übernehmender Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Funkwerk Argovision GmbH, Sinzing.