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Verschmelzung: Hexal AG Hrb24.09.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.09.2008)
Auf einen Blick
Text
Hexal Biotech Forschungsgesellschaft mbH, Holzkirchen, Landkreis Miesbach (
Ungenannte Str. ??, D-83607 Holzkirchen
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2008 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Hexal AG mit dem Sitz in Holzkirchen (Amtsgericht München HRB 110375) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Hexal Biotech Forschungsgesellschaft mbH, Holzkirchen.