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Die Fischer-Zoth GmbH mit dem Sitz in Wilhelmsburg/Österreich (Landesgericht St. Pölten/Österreich FN 141064 y) ist auf … Hrb10.09.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.09.2008)
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Fischer-Zoth Diagnosesysteme GmbH, Germering, Landkreis Fürstenfeldbruck (
Ungenannte Str. ??, D-82110 Germering
). Die Fischer-Zoth GmbH mit dem Sitz in Wilhelmsburg/Österreich (Landesgericht St. Pölten/Österreich FN 141064 y) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2008 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 17.07.2008 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 23.06.2008 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Natus Europe GmbH, Planegg.