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Gewinnabführung: Harlekin Spiel- und Unterhaltungsautomaten Betriebsgesellschaft mbH · Beherrschung: Harlekin Spiel- und Unterhaltungsautomaten Betriebsgesellschaft mbH Hrb12.09.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.09.2008)

Text

Phoenix Spiel- und Unterhaltungsautomaten Betriebsgesellschaft m.b.H., Nürnberg (
Ungenannte Str. ??, D-90402 Nürnberg
). Durch Gesellschafterbeschluss vom 08. Januar 1992 wurde dem zwischen der Gesellschaft und der Gesellschaft Harlekin Spiel- und Unterhaltungsautomaten Betriebsgesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Waldbrunn (Amtsgericht Würzburg, HRB 3714) am 23. September1986 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) Bezug genommen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.09.1986 mit der Harlekin Spiel- und Unterhaltungsautomaten Betriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Waldbrunn (Amtsgericht Würzburg HRB 3714) ist durch Aufhebung zum 31.12.2007 beendet.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Phoenix Spiel- und Unterhaltungsautomaten Betriebsgesellschaft mbH, Waldbrunn.