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Löschung · Verschmelzung: HANNO-STOFFE Verwaltungs-GmbH Hrb 05.09.2008 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 28.08.2008)

Auf einen Blick

Text

HANNO STOFFE GmbH & Co. KG, Hof (Saale) (
Ungenannte Str. ??, D-95028 Hof
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungs- vertrages vom 19.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der HANNO-STOFFE Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 1105) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HANNO STOFFE GmbH & Co. KG, Hof.