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Satzung Hrb09.07.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.07.2008)
Auf einen Blick
Text
S-Partner Kapital AG, München (
Ungenannte Str. ??, D-80333 München
). Die Hauptversammlung vom 02.06.2008 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 Absatz 3 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital vom 28.02.2002 (Genehmigtes Kapital 2002/I) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.06.2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2012 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2008/I).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: S-Partner Kapital AG, München.