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Verschmelzung: Werkzeugmaschinenfabrik Adolf Waldrich Coburg GmbH & Co. KG, Werkzeugmaschinenfabrik WALDRICH COBURG GmbH Hrb28.07.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.07.2008)

Auf einen Blick

Text

Waldrich Coburg Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Coburg (
Ungenannte Str. ??, D-96450 Coburg
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Werkzeugmaschinenfabrik WALDRICH COBURG GmbH mit dem Sitz in Coburg (Amtsgericht Coburg HRB 4473 - entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Werkzeugmaschinenfabrik Adolf Waldrich Coburg GmbH & Co. KG in Coburg, Amtgericht Coburg HRA 308) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft, welche am 24.07.2008 eingetragen wurde. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Waldrich Coburg Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Coburg.