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Verschmelzung: Packaging Deutschland Stiftung & Co. KG Hrb27.06.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.06.2008)
Auf einen Blick
Text
SCA Co-Packing und Service GmbH, Nürnberg (
Ungenannte Str. ??, D-90408 Nürnberg
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der SCA Packaging Deutschland Stiftung & Co. KG mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 13495) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 25.06.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SCA Co-Packing und Service GmbH, Nürnberg.