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Satzung Hrb 18.06.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.06.2008)
Auf einen Blick
Text
BayWa AG, München (
Arabellastr. 4, 81925 München
). Die Hauptversammlung vom 30.05.2008 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Satzung vom 30.05.2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 29.05.2013 gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 10.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäreausgeschlossen ist (Genehmigtes Kapital 2008/I).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BayWa AG, München.