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Geschäftsführer (2 Personen) · Formwechsel: BAYERNLAND Immobilien GmbH & Co. Consulting KG · Kapital: 260.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb14.05.2008 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 08.05.2008)

Auf einen Blick

Text

BAYERNLAND Immobilien Consulting GmbH, Eggenfelden (
Ungenannte Str. ??, D-84307 Eggenfelden
). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2008. Gegenstand des Unternehmens: umfassende Beratung im Immobilienbereich für private und kommunale Auftraggeber; Erstellung von Immobilienkonzeptionen im Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, Sozial-, Umwelt- und Freizeitbereich; Bewertung von Grundstücken und Gebäuden; Erarbeitung von Nutzungs- und Bebauungsvorschlägen; Erstellung von Wirtschaftlichkeitsprognosen; Vermittlung von Immobilien, Miet- und Pachtverträgen, Kapitalanlagen aller Art, Versicherungen und Finanzierungen; An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken; Handel mit Baustoffen aller Art. Stammkapital: 260.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: ??????, ???????, Eggenfelden, *??.??.????; Schleich, Helmut, Simbach b. Landau, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BAYERNLAND Immobilien GmbH & Co. Consulting KG mit dem Sitz in Eggenfelden (Amtsgericht Landshut HRA 7593). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Schleich & Haberl Immobilien Consulting GmbH, Pfarrkirchen.