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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Satzung Hrb15.05.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.05.2008)

Auf einen Blick

Text

Solar Millennium AG, Erlangen (Ungenannte Str. ??, D-91052 Erlangen). Die Hauptversammlung vom 29.04.2008 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § 4 Abs. 8 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, nun Bedingtes Kapital 2008) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 29.04.2008 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 Abs. 7 (nun Genehmigtes Kapital 2008/I) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital vom 22.06.2005 (Genehmigtes Kapital 2005/V) wurde aufgehoben. Das Genehmigte Kapital vom 17.05.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.04.2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 01.04.2013 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.250.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2008/I). Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.04.2008 um 6.250.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2008). Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen ab 29.04.2008 bis 01.04.2013.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Solar Millennium AG, Erlangen.

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