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Formwechsel: Sonnenmacht GmbH Hrb10.04.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.03.2008)
Auf einen Blick
Text
Sonnenmacht oHG, Seßlach (
Ungenannte Str. ??, D-96145 Seßlach
). Die Gesellschafterversammlung vom 12.3.2008 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Sonnenmacht GmbH" mit dem Sitz in Seßlach (Amtsgericht Coburg HRB 4438) beschlossen, welche am 28.3.2008 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen wurde. Die Firma ist sodann erloschen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Sonnenmacht GmbH, Zossen.