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Verschmelzung: Würth Elektronik Schopfheim Verwaltungs-GmbH Hrb19.09.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.09.2011)

Auf einen Blick

Text

Würth - Elektronik GmbH & Co. KG,
Niedernhall, Salzstraße 21, 74676 Niedernhall
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.07.2011 die GmbH "Würth Elektronik Schopfheim Verwaltungs-GmbH", Schopfheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 670486) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Würth Elektronik GmbH & Co. KG, Niedernhall.