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Formwechsel: Bernhard Glück Kies-Sand-Hartsteinsplitt GmbH Hrb12.03.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.03.2008)

Auf einen Blick

Text

Bernhard Glück Kies-Sand-Hartsteinsplitt GmbH & Co. KG, Gräfelfing (
Spitzackerstr. 12, 82166 Gräfelfing
). Die Gesellschafterversammlung vom 15.2.2008 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Bernhard Glück Kies-Sand-Hartsteinsplitt GmbH" mit dem Sitz in Gräfelfing beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bernhard Glück Kies-Sand-Hartsteinsplitt GmbH, Gräfelfing.