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Ein­tra­gung · Geschäftsführer: Dominik Böpple · Anschrift · Kapital: 50.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb05.09.2011 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 02.09.2011)

Auf einen Blick

Text

Böpple Automotive GmbH, Esslingen am
Neckar, Steinbeisstraße 32 - 34, 73730 Esslingen am Neckar
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2011. Geschäftsanschrift:
Steinbeisstraße 32 - 34, 73730 Esslingen am Neckar
. Gegenstand: Die Beförderung von Fahrzeugen aller Art sowie der Ankauf und Verkauf von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Böpple, Dominik, Magstadt, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Böpple, Dominik, Magstadt, *??.??.???? als Inhaber der Firma "Dominik Böpple e. K.", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 726641) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 10.08.2011. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Böpple Automotive GmbH, Esslingen a. Neckar.