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Verschmelzung: Papcel - Papier und Cellulose, Technologie und Handels-GmbH Hrb26.08.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.08.2011)
Text
Glatfelter Gernsbach GmbH & Co. KG., Gernsbach (
Ungenannte Str. ??, D-76593 Gernsbach
). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.08.2011 die GmbH "Papcel - Papier und Cellulose, Technologie und Handels-GmbH", Gernsbach (Amtsgericht Mannheim HRB 530069) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Glatfelter Gernsbach GmbH & Co. KG, Gernsbach.