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Verschmelzung: ZF Getriebe GmbH Hrb09.08.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.08.2011)

Auf einen Blick

Text

ZF FRIEDRICHSHAFEN AG, Ungenannte Str. ??, D-88046 Friedrichshafen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ZF Getriebe GmbH", Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 5280) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen.

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