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Kapital: 200.000 € · Satzung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb09.09.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.09.2011)

Auf einen Blick

Text

Deutsche Radiologienetz AG,
Ungenannte Str. ??, D-69115 Heidelberg
. Die Hauptversammlung vom 17.05.2011 hat die Neufassung der Satzung insbesonder in § 2 (Gegenstand) und § 5 (Grundkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Gegenstand geändert, nun: ist der Erwerb, die Beteiligung und der Betrieb von einer oder mehreren Physiotherapiepraxen und die Gründung von oder Beteiligung an anderen Leistungserbringern nach § 95 SGB V, insbesondere die Gründung von oder die Beteiligung an Medizinischen Versorgungszentren mit dem Tätigkeitsgebiet Radiologie und verwandten Fachgebieten. Die Gesellschaft kann auch Managementleistungen jeder Art für radiologische Praxen und/oder medizinische Versorgungszentren erbringen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller sonstigen mit Obigem zusammenhängenden Geschäfte berechtigt. Schwerpunkt der Tätigkeit ist räumlich das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Grundkapital nun: 200.000,00 EUR. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2011 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06.09.2016 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 100.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2011). Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) ist aufgehoben.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Radiologienetz AG, Leverkusen.