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Verschm.: Academy in the Fields GmbH · Satzung · Planung und Beratung zur Errichtung neuer Fabrikanlagen mit Produktionseinrichtungen einschließlich Bauüberwachung und lnbetriebnahme, sowie die … Hrb09.08.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.08.2011)

Auf einen Blick

Text

Ingenics AG,
Ulm, Schillerstr. 1/15, 89077 Ulm
. Die Hauptversammlung vom 20.07.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Planung und Beratung zur Errichtung neuer Fabrikanlagen mit Produktionseinrichtungen einschließlich Bauüberwachung und lnbetriebnahme, sowie die Durchführung von Kostensenkungsmaßnahmen bei bestehenden Produktionen sowie die ganzheitliche Optimierung von Geschäftsprozessen in Verbindung mit Schulung und Moderation, ferner die zur Verfügungstellung von Projektkapazitäten auch im Zuge der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung. Weiterer Unternehmensgegenstand ist die Schulung, Weiterbildung und das Training von natürlichen und juristischen Personen auf sämtlichen zulässigen Gebieten sowie alle damit zusammenhängende Tätigkeiten, insbesondere der Aufbau, die Errichtung und der Betrieb von Tagungseinrichtungen, soweit hierzu eine behördliche Erlaubnis nicht erforderlich ist. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.07.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Academy in the Fields GmbH", Leutkirch im Allgäu (Amtsgericht Ulm HRB 722451) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ingenics AG, Ulm.

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