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Pers.haft.Gesellschafter: Mebag Tiefbau Beteiligungsgesellschaft mbH · Verschmelzung: Mebag Tiefbau GmbH & Co. KG · Anschrift · Zweig­nie­der­las­sung Hrb05.02.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.01.2014)

Auf einen Blick

Text

Mittelweser-Tiefbau GmbH & Co. KG,
Nordholz, Nordholz 1, 27333 Warpe
. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Mebag Tiefbau Zweigniederlassung der Mittelweser Tiefbau GmbH & Co. KG, 06869 Coswig, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-06869 Coswig - Klieken
. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Mebag Tiefbau Beteiligungsgesellschaft mbH, Coswig/Anhalt (Amtsgericht Stendal HRB 14050). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2013 mit Ergänzung vom 22.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.11.2013 und 22.01.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.11.2013 und 22.01.2014 mit der Mebag Tiefbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Coswig (Anhalt) (Amtsgericht Stendal HRA 10659) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mittelweser-Tiefbau GmbH & Co. KG, Warpe.