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Verschmelzung: Aktiengesellschaft Pironet NDH AG Hrb25.07.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.07.2011)

Auf einen Blick

Text

Pironet NDH APA AG, Ungenannte Str. ??, D-70191 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 15.07.2011 mit der Aktiengesellschaft "Pironet NDH AG", Köln (Amtsgericht Köln HRB 26734) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Ein Versammlungsbeschluss des übernehmenden Rechtsträgers ist gem. § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Pironet NDH APA AG, Stuttgart.

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